Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen CBL Datenrettung GmbH, Von- Miller- Str. 13, 67661 Kaiserslautern (im Folgenden
„CBL GmbH “), und____ (Kunde) wird hiermit folgen
de Vereinbarung getroffen:
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der CBL GmbH. Sie gelten auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
1. Vertragsgegenstand:
Der Kunde hat CBL GmbH davon unterrichtet, dass er auf bestimmte Daten auf Datenträgern, deren Eigentümer bzw. Berechtigter er ist, nicht mehr zugreifen konnte. Er beauftragt CBL GmbH im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Ursache dieses Problems festzustellen (falls nicht bereits festgestellt) und sich nach besten Kräften zu bemühen, die vorgenannten Daten bzw. einen Teil davon wiederzuerlangen sowie ggf. weitere Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die im Einzelfall zwischen dem Kunden und CBL GmbH darüber hinaus schriftlich vereinbart werden. Es können dabei naturgemäß nur Daten gerettet werden, welche sich auch tatsächlich auf den Datenträgern befinden. Die Dienstleistung von CBL GmbH erfolgt teilweise an einem defekten Datenträger. Sowohl das Gerät selbst als auch Daten und Medien können bereits vor Erhalt durch CBL beschädigt oder zerstört sein. Die Bemühungen von CBL GmbH bzw. deren Erfüllungsgehilfen können zu weiterer Zerstörung bzw. Schädigung der Geräte/Daten/Medien führen, zumal das Gerät erforderlichenfalls geöffnet werden muss. Bei Datenrettungsarbeiten gibt es viele Umstände, die die Dauer der Datenrekonstruktion beeinflussen. Obwohl alles unternommen wird, um die zeitlichen Vorgaben einzuhalten, sind Lieferfristen und Termine unverbindlich, soweit nic
ht ausdrücklich anders vereinbart. Sollten zeit- und Kosten erhöhende Komplikationen auftreten, wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt. In diesem Falle werden die Arbeiten erst nach Eingang des Einverständnisses des Kunden mit den zusätzlich erforderlichen Maßnahmen fortgesetzt
2. Vertraulichkeit:
CBL GmbH nutzt alle vom Kunden zur Verfugung gestellten Informationen ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und wird diese streng vertraulich behandeln. Die Vertraulichkeit betrifft nicht solche Informationen, die ohne Verschulden von CBL GmbH allgemein zugänglich gemacht worden sind, die der CBL GmbH bereits vor Auftragserteilung bekannt waren, die CBL GmbH von Dritten (außer von Mitarbeitern oder Beauftragten einer der beiden Parteien) offenbart werden, die CBL GmbH zur Verfügung gestellt werden, ohne dass dies für die offenbarende Partei die Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung darstellt, oder wenn solche Informationen von CBL GmbH ohne Rückgriff auf die Informationen oder Daten des Kunden erschlossen worden sind.
3. Vergütung, Zahlung, Pfandrecht:
Eine Vergütung fällt nur in Bezug auf Arbeiten an, die von dem Kunden schriftlich bestätigt bzw. genehmigt wurden. CBL GmbH schätzt die Kosten der erforderlichen Arbeiten zunächst vorläufig ohne Gewähr und teilt diese dem Kunden mit. Die Vergütung umfasst die Dienstleistungen von CBL GmbH, darüber hinaus ggf. angemessene Reisespesen und Tagegeldvergütungen für Arbeiten an Ort und Stelle, Versand und Versicherung sowie erforderliche Auslagen für Teile, Medien und/oder Standardsoftware, die bei der Erfüllung des Vertrages benötigt werden. Sollten Komplikationen auftreten, welche einen höheren Preis bedingen, um die Arbeiten abzuschließen, werden die Arbeiten erst nach Bestätigung eines ergänzenden Kostenvoranschlages fortgesetzt Falls es nach Ermessen von CBL GmbH keine Aussicht mehr gibt, den Auftrag mit Erfolg abzuschließen oder falls der Kunde einen erhöhten Kostenvoranschlag nicht akzeptiert, werden weitere Tätigkeiten eingestellt. In diesem Falle bezahlt der Kunde nur den bereits vereinbarten Kostenbetrag. Sollte der Kunde wünschen, dass die Arbeiten nicht fortgesetzt werden, werden ihm die Kosten, welche bis Eingang der Erklärung bei der CBL GmbH aufgelaufen sind, jedoch nicht mehr als der Kostenvoranschlag für die bereits erbrachten Arbeiten, belastet. Der Kunde ist verpflichtet, an CBL GmbH alle von ihm zuvor schriftlich genehmigten Beträge zuzahlen. Wenn nicht vorher seitens CBL GmbH anderweitig schriftlich zugestanden, sind alle Beträge vor dem Einsatz der Ausrüstung/Daten/Medien per Scheck, Bankanweisung oder Kreditkarte fällig und zahlbar. Im Falle des Verzugs ist der fällige Betrag mindestens gemäß §§ 284, 288 BGB zu verzinsen, sofern CBL GmbH keinen höheren Zinsschaden nachweist. Für unbezahlte Kosten gewährt der Kunde CBL GmbH ein Pfandrecht an dem Gerät, den Daten und den Medien, um die Zahlung der laut diesem Vertrag entstandenen Kosten zu sichern.
4. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkungen:
Eine Gewährleistung für den Erfolg der Bemühungen von CBL GmbH ist nicht möglich und wird nicht übernommen. Die vertraglichen Arbeiten werden fach- und sachgerecht nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgeführt. CBL GmbH haftet insoweit für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Da zur Datenrettung mit bereits defekten Datenträgern gearbeitet werden muss, ist die Haftung von CBL GmbH für Hard- oder Softwareschäden sowie für Datenverlust außerhalb des vorstehend genannten Haftungsbereiches ausgeschlossen. CBL GmbH haftet diesbezüglich in keinem Fall für Schäden jedweder Art, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Schäden für Datenverlust, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder sonstiger finanzieller Verluste sowie für aus diesem Vertrag zufällig entstandenen Schaden, Folgeschäden oder mittelbare Schäden, auch wenn CBL GmbH oder ein bevollmächtigter Stellvertreter von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet wurden. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Soweit unsere Haftungausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Verletzung von Rechten Dritter, Freistellungspflicht:
Der Kunde versichert, dass er der alleinige Eigentümer und/oder Berechtigte aller CBL GmbH zur Verfügung gestellten Ausrüstungen, Daten, Programmen und Medien ist und durch die auftragsgemäße Tätigkeit von CBL GmbH keine Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt CBL GmbH von allen eventuellen entstehenden Ansprüchen Dritter, Schäden und Kosten auf Grund eines Verstoß es des Kunden gegen diesen Abschnitt frei.
6. Höhere Gewalt:
Krieg, Bürgerkrieg, Überschwemmung, Feuer, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen, Nichtverfügbarkeit von Teilen der Software und
ähnliche Ereignisse, die CBL GmbH die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien für die Dauer
ihres Vorliegens von der Dienstleistungspflicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hierüber unverzüglich zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
7. Datenträger-Rückgabe
Normalerweise werden die defekten Datenträger nach Bestätigung der erfolgreichen Datenrettung und Neuinstallation kostenlos entsorgt. Auf Wunsch kann das defekte Gerät dem Kunden gegen Vergütung der Portokosten zurück geschickt werden (nur bei Ablehnung oder nicht möglicher Wiederherstellung des Auftrages).
8. Allgemeine Bestimmungen In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Nachträge sollen zur Rechtssicherheit schriftlich vereinbart werden. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von CBL GmbH Erfüllungsort ist Kaiserslautern. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Kaiserslautern, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. CBL GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalenKauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.